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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gel-ten nicht, es sei denn der Fotograf Harald Petrmichl, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder oder Videos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss 

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande: 
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Miete der Fotobox durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. 
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Miete der Fotobox ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich ei-ner Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. 
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt per Formular, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Miete einer Fotobox zustande. 
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vor-schussrechnung übersendet. 

3. Pflichten des Auftraggebers 

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). 
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeits-zeit. 3.3. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Ge-brauch haftet der Auftraggeber. 
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. 

4. Mietbedingungen Fotobox (PartyBooth)

4.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte, Systeme und Anlagen zur Miete. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. 
4.2. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Ob-liegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.) 
4.3. Die Mietsache darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. 
4.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Miet-gegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt. 
4.5. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. 
4.6. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefah-renübergangs. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, be-steht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment. 
4.7. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. 

5. Pflichten des Auftragnehmers 

5.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig. 
5.2. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach der Rückgabe er Fotobox die Fotos vie online Galerie. 

6. Vergütung und Auslagen 

6.1. Die Zahlung der Miete wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer vor oder spätestens bei der Abholung der Fotobox fällig. 
6.2. Es ist eine Kaution von EUR 300,00 zu hinterlegen. Diese wird nach unbeschädigter Rückgabe der Fotobox wieder übergeben. Bei Beschädigung wird nur die Höhe der Reparaturkosten einbehalten. 
6.3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpa-ckung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung 

7.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat. 
7.3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die gegebenenfalls geleistete Anzahlung erstattet. 
7.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt. 

8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte 

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers. 
8.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 
8.3. Der Auftragnehmer darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). 
8.4. Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber aus-drücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15 %. 

9. Haftung 

9.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.  
9.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend ge-regelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 
9.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vo-rausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelba-re Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außer-dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind. 
9.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 
9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel ist ausgeschlos-sen. 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung 

10.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forde-rungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehal-tungsrechten. 
10.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich. 

11. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers 

11.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Er-hebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus. 
11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
11.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen. 

12. Textform 

12.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließ-lich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarun-gen bleibt hiervon unberührt. 

13. Anzuwendendes Recht 

13.1. Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 
13.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Neusiedl am See. Der Gerichtsstand ist Eisenstadt, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichts-stand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 
13.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.